An unserer Musikschule haben wir eine sogenannte terminbasierte Abrechnung. Das heißt, ihr bezahlt nur die Termine, die wir euch tatsächlich anbieten können. Das bedeutet, dass ihr keine Unterrichtsgebühren zahlen müsst
- in den Ferien
- an Feiertagen
- bei Verhinderung der Lehrkraft
Bedenkt bitte: Wir sind eine gemeinnützige Musikschule, die ohne Gewinnabsicht arbeitet. Aber Verluste können wir uns auch nicht leisten. Daher müsst ihr Unterrichtsgebühren bezahlen, wenn ihr selbst absagt (zum Beispiel, weil ihr krank seid). Die Lehrkraft ist anwesend und muss vergütet werden. Ihr könnt aber gerne zum Beispiel ein Geschwisterkind schicken.
Was ihr monatlich zahlen müsst, steht also nicht vorher fest. Daher erheben wir die Gebühren erst im Nachhinein, und zwar meistens zwischen dem 3. und 5. des Folgemonats. Die Jahresübersicht, die wir euch am Anfang des Musikschuljahres schicken, ist also nur eine Prognose. Sie kann sich sehr schnell ändern, allein schon wenn ihr den Wochentag wechselt, an dem ihr Unterricht habt.
Die in der Gebührenordnung angegebenen Beträge sind (falls nicht anders vermerkt) Termingebühren.
Rechenbeispiel:
Ihr habt im Monat Juni 4mal 2er Gruppenunterricht Trompete von je 30 Minuten Dauer. Dann zahlt ihr Anfang Juli 4mal € 19,54, also € 78,16. Auch dieser Betrag kann abweichend sein, wenn ihr Geschwister-, Mehrfächer- oder Sozialermäßigung bekommt.
Wenn dann im Juli Sommerferien sind und kein Unterricht stattfindet, zahlt ihr im August nichts. Ausnahme: Ihr habt ein Instrument von uns geliehen. Leihinstrumente werden monatlich abgerechnet. Schließlich steht das Instrument ja auch in den Ferien bei euch zuhause und ihr übt darauf (oder etwa nicht… ;)
Die wichtigsten Unterrichtsgebühren:
3 Schüler 45 Min. pro Woche: € 19,54 pro Termin
2 Schüler 30 Min. pro Woche: € 19,54 pro Termin
2 Schüler 45 Min. pro Woche: € 26,43 pro Termin
Einzelunterricht 30 Min./Woche: € 33,34 pro Termin
Einzelunterricht 45 Min./Woche: € 47,14 pro Termin
Es sind auch andere Unterrichtsformen und -dauer möglich, fragt einfach mal an.