- Kann ich mal ausprobieren, bevor ich einen Vertrag abschließe?
Wir bieten allen Neukunden einen kostenlosen Probeunterricht an, vorausgesetzt, es sind in dem gewünschten Fach auch Plätze frei. Wer mehrere Instrumente ausprobieren möchte, kann dies mit einer Unterrichtskarte tun.
- Wie kann ich mich anmelden?
Am einfachsten geht das online auf dieser Seite unter ANMELDUNG. Oder besucht uns in der Geschäftsstelle, Ortsriede 12 in Mellendorf. Dort nehmen wir montags bis freitags von 11 bis 14 Uhr auch gerne Anmeldungen entgegen.
Bei uns kann man grundsätzlich unbefristete Unterrichtsverträge mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Somit entfällt die Notwendigkeit einer Probezeit.
- Wie kann ich eine Unterrichtsveränderung (Unterrichtsdauer oder Gruppengröße) beantragen?
Nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft wird eine Ummeldung erstellt, in der die gewünschten Änderungen (Erhöhung oder Verkleinerung der Gruppenstärke, Verlängerung oder Verkürzung der Unterrichtsdauer) mit dem gewünschten Änderungsdatum eingetragen werden. Die Ummeldung ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und über die Lehrkraft bei der Verwaltung der Musikschule Wedemark e.V. einzureichen. Über die Annahme der Änderung entscheidet die Schulleitung. Im Falle eines Fachwechsels (z.B. von Klavier zu Gitarre) ist jedoch eine Kündigung und Neuanmeldung erforderlich.
- Wann kann ich den Unterrichtsvertrag regulär kündigen?
Ein unbefristeter Unterrichtsvertrag mit der Musikschule Wedemark e.V. kann grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Die befristeten Unterrichtsverträge (wie z.B. Kiddies Musikclub, Instrumentenreise) enden zum Ablauf der vereinbarten Dauer und brauchen nicht gekündigt zu werden.