Jeder neue Unterrichtsvertrag hat zu Beginn eine Probezeit von zwei Monaten. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist bis zum letzten Tag gekündigt werden. Das gilt auch für befristete Unterrichtsverträge in der Grundstufe (Musikalische Früherziehung).
- Wie kann ich eine Unterrichtsveränderung (Unterrichtszeit oder Gruppengröße) beantragen?
Nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft wird eine Ummeldung erstellt, in der die gewünschten Änderungen (Erhöhung oder Verkleinerung der Gruppenstärke, Verlängerung oder Verkürzung der Unterrichtsdauer) mit dem gewünschten Änderungsdatum eingetragen werden. Die Ummeldung ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und über die Lehrkraft bei der Verwaltung der Musikschule Wedemark e.V. einzureichen. Über die Annahme Änderung entscheidet die Schulleitung. Im Falle eines Fachwechsels ist jedoch, wie weiter unten im Themenbereich Unterrichtbeschrieben, anders zu verfahren.
- Wann kann ich den Unterrichtsvertrag regulär kündigen?
Ein unbefristeter Unterrichtsvertrag mit der Musikschule Wedemark e.V. kann zu zwei Terminen im Jahr mit einer Frist von acht Wochen schriftlich gekündigt werden: zum 31. Januar (Kündigung muss bis 5. Dezember vorliegen) und zum 31. Juli (Kündigung muss bis 4. Juni vorliegen).
Die befristeten Unterrichtsverträge (in der Regel Musikalische Früherziehung) enden zum Ablauf des vereinbarten Monats und brauchen nicht gekündigt zu werden.
- In welchen Ausnahmefällen kann ich den Unterrichtsvertrag zu einem anderen als dem regulären Termin kündigen?
Bei Umzug in einen Wohnort außerhalb der Gemeinde Wedemark kann der Unterrichtsvertrag unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.